Ausbildung für den ehrenamtlichen Kantorendienst

 

Was ist die Ausbildung zur nebenamtlichen Kantorin/zum nebenamtlichen Kantor?

In vielen Gemeinden führt der Kantorendienst eher ein Schattendasein. Dabei sind die Möglichkeiten des liturgischen Einsatzes von Kantorinnen und Kantoren weit gefächert: Es geht um das Vorsingen für die Gemeinde, um das Singen im Dialog mit der Gemeinde oder um deren gesangliche Unterstützung. Der Dreh- und Angelpunkt ist dabei die musikalische Qualifizierung von Kantorinnen und Kantoren. Deshalb gibt es nun in allen Bezirkskantoraten eigens eine neue Ausbildung für das ehrenamtliche Vorsingen im Gottesdienst.

Was lernt man in der Ausbildung?

Die Ausbildung umfasst die Fächer:
  • Stimmbildung 
  • Theorie und Praxis des Vorsingens im Gottesdienst
Ziel der Ausbildung ist es, ehrenamtliche Kantor/innen für das Vorsingen in der Liturgie zu befähigen und zu qualifizieren.
 

Voraussetzungen und Anmeldung

Die Eignung für die Ausbildung wird von den zuständigen Bezirkskantor/innen nach einem Eignungstest festgestellt. 
Voraussetzung zur Ausbildung sind:
 
  • bildungsfähige Sing- und Sprechstimme
  • Alter zwischen 16 und 65 Jahre
  • Notenkenntnisse
  • Bereitschaft zum regelmäßigen Engagement im Gottesdienst
Wichtig: Ausbildungsbeginn ist immer der 1. Dezember. Die Anmeldung sollte daher zwischen September und Oktober beim zuständigen Bezirkskantorat erfolgen.
 
 
 

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung dauert ein Jahr. Nach einem erfolgreichen Abschluss wird die Ausbildung mit einem Zertifikat bescheinigt. 

Kosten

Das Unterrichtsentgelt beträgt monatlich 40 Euro. Die Unterrichtsentgelte werden per SEPA-Last­schrif­tverfahren durch das Amt für Kirchenmusik eingezogen. Bei Bezahlung durch Einzelüberweisung oder mittels Dauerauftrag müssen wir eine Gebühr von 2,- Euro erheben.
 

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