Kinderchorleitung

Der Unterricht wird dezentral von den Bezirkskantorinnen/Bezirkskantoren und weiteren Lehrkräften vor Ort erteilt.
Wichtig: Ausbildungsbeginn ist immer der 01. Dezember. Daher sollten Sie sich bei Interesse schon im September/Oktober beim zuständigen Bezirkskantorat melden.
Was muss man für die Kinderchorleitungsausbildung bereits können?
In einem kurzen, etwa 10 Minuten dauernden Eignungstest, an den sich meist noch ein Gespräch anschließt, werden folgende Anforderungen gestellt:
- Singen: Vorsingen eines einfachen Liedes / Kinderliedes. Hier soll vor allem eine klare und sicher geführte Sing- und Sprechstimme nachgewiesen werden.
- Instrumentalspiel: Tasten-, Harmonie- oder Melodieinstrument. Erwünscht ist der sichere Vortrag von zwei Werken nach Wahl (Klavierunterricht ist nicht Teil der Ausbildung. Deshalb muss ggf. privater Klavierunterricht dazu genommen werden.)
- Gehörbildung: Vor- und Nachsingen bzw. -klatschen von Rhythmen. Hier handelt es sich um einen möglichst spielerisch angelegten Test, bei dem verschiedene Formen gewählt werden können (auch Vorspielen / Nachspielen etc.). Nicht verlangt wird das Hören und Benennen von Intervallen und Akkorden.
- Notenkenntnis: Notation einer Melodie nach Wahl. Die Melodie wird vom Kandidaten/ von der Kandidatin selbst gewählt. Abfrage von elementaren Notenkenntnissen (z. B. Notenschlüssel / Töne notieren)
Die Anforderungen, die für die Aufnahme in die C-Ausbildung verlangt werden, müssen bei diesem Aufnahmetest nicht erreicht werden. Über Ihre Aufnahme entscheidet die Bezirkskantorin/der Bezirkskantor. Ein weiterer Bezirkskantor (oder eine andere Fachkraft)
kann hinzugezogen werden.
Zentraler Unterricht
Die Teilnahme am zentralen Unterricht wird durch ein Testatheft nachgewiesen, das zu Beginn der Ausbildung über die Bezirkskantoren erhältlich ist. Die Ausbildung beginnt am 1. Dezember.
Intensivkurse
Innerhalb der Ausbildung ist die Teilnahme an drei Intensivkursen verpflichtend. Unmittelbar nach Beginn der Ausbildung muss der einführende Intensivkurs in der ersten Januarwoche besucht werden. Auf den Intensivkursen findet der Unterricht in folgenden Fächern statt:
- Informationsabende zur Ausbildung
- Unterricht im Fach Chorleitung (Anfänger) gemeinsam mit den Teilnehmern der C-Ausbildung
- Einzelstimmbildung
- Gehörbildung
- Liturgik
- Intensivkurs Sommer: Arbeit mit einem Kinderchor
Musikalische Früherziehung
Der Musikalische Früherziehungs-Kurs (MFE) findet in der Regel an einem Wochenende im März in Mannheim statt. Es müssen zwei MFE-Wochenenden besucht werden. Es wird empfohlen, möglichst zwei Wochenenden in aufeinanderfolgenden Jahren zu besuchen.
Inhalte MFE:
- Lied und Bewegung
- Singen im Vorschulalter
- Orff-Instrumentarium
- Konzeption von Kindergottesdiensten
Seminartage
In Absprache mit den Beauftragten für Kinderchorleitung ist 2x jährlich ein ganztägiger Seminartag (Samstag) zu besuchen.
Hospitationsphasen
Die Hospitationsphasen werden bei einem Kinderchor belegt, der hauptamtlich geleitet wird (siehe Hospitationsliste). Es müssen zwei Hospitationsphasen absolviert werden.
- Eine Hospitationsphase umfasst mindestens vier aufeinanderfolgende Proben oder ein Probenwochenende.
- Jede Hospitationsphase soll bei einer anderen Altersstufe stattfinden.
- Wünschenswert ist, dass die Kandidaten aktiv in die Probenarbeit einbezogen werden.
Dezentraler Unterricht
- Liedbegleitung
- Musiktheorie
- Dirigieren
- Gehörbildung
- Chorsingen
Zentrale Prüfungen
Die Prüfungen finden jährlich im Herbst statt. Die Termine und der Ort werden vom Amt für Kirchenmusik festgelegt. In der Regel finden die Prüfungen in Freiburg oder Mannheim statt.
Gehörbildung, Musiktheorie (20 Minuten)
Gehörbildung, Musiktheorie (20 Minuten)
- Nachsingen einer musikalischen Phrase und deren Veränderungen
- Fehler erkennen bei vorgespielten Melodien
- Hören und Bestimmen von Intervallen bis zur Oktave
- Blattsingen eines Liedes mit charakteristischem Intervall
- Wiedergabe rhythmischer Modelle
- Kadenzspiel (T-S-D-T) bis zu zwei Vorzeichen in Dur und Moll
- Harmonisieren eines Kinderliedes (Hauptfunktionen T-S-D). In der Regel wird die Melodie vom Prüfling mitgespielt. Andere Möglichkeiten sind erlaubt.
- Analyse eines Liedes mit Akkordsymbolen, Haupt- und Nebenstufen
- Tonartbestimmung von Liedern
Liturgik (10 Minuten)
- Sinn, Aufbau und musikalische Gestaltung von Messfeier, Stundengebet und anderen Gottesdienstformen
- Bedeutung und Struktur des Kirchenjahres
- Kinder in der Liturgie
- Kenntnis der kirchenmusikalischen Richtlinien
Singen / Stimmbildung (15 Minuten)
- Vortrag eines geistlichen Liedes oder eines Gesanges aus dem Gotteslob
- Vortrag eines biblischen Textes
- Kenntnis der chorischen Stimmbildung / Stimmphysiologie bei Kindern.
- Probenmethodik
Dezentrale Prüfungen
Die Prüfungen finden jährlich im Herbst statt und werden in Absprache zwischen dem Amt für Kirchenmusik und den örtlichen Ausbildern festgelegt.
Chorprobe mit einem Kinderchor (30 Minuten)
- Einsingen
- Dirigieren eines dem Chor bekannten Liedes
- Einstudieren eines dem Chor unbekannten Liedes;
Die Aufgaben gibt das Amt für Kirchenmusik dem Prüfling sechs Wochen vorher bekannt. Das einzustudierende Stück darf auch mit einem anderen Instrument (z. B. Gitarre) begleitet werden.
Probenreflexion (10 Minuten)
Probenreflexion (10 Minuten)
- Nachbesprechung der Probe
Liedbegleitung / Klavierspiel (10 Minuten)
- Vortrag eines eigenen Arrangements (inklusive Vorspiel) zu einem selbst gewählten Lied, eine Strophe gesungen und selbst begleitet
- Die im Fach Chorleitung aufgegebenen Werke (Nachdirigierstück und Neueinstudierung; von einem der beiden Stücke muss der ausgeschriebene Satz gespielt werden)
- Vortrag eines Werkes der klassischen Klavierliteratur
- Begleitung eines einfachen Liedes vom Blatt (mit Akkordsymbolen) Die Melodie muss mitgespielt werden.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Bezirkskantorat, Anmeldeschluss ist der 15. Juni. Die Stücke, die in der Chorleitungsprüfung mit dem Kinderchor einstudiert, bzw. nachdirigiert werden sollen, müssen rechtzeitig vor Anmeldeschluss mit einem Beauftragten für die Kinderchorleitungsausbildung abgesprochen werden. Erst wenn alle Testate vorgelegt werden, kann das Zeugnis ausgestellt werden.
Was kostet die Kinderchorleitungsausbildung?
Das Unterrichtsentgelt beträgt derzeit monatlich 51,- Euro während der gesamten Ausbildungszeit. Dieses Entgelt deckt aber nur einen Teil der Ausbildungskosten ab. Infolgedessen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Ausbildungsstunden, obwohl diese im Prinzip regelmäßig stattfinden. Die Unterrichtsentgelte werden monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren - über die Bistumskasse - durch das Amt für Kirchenmusik eingezogen. Bei Bezahlung durch Einzelüberweisung oder mittels Dauerauftrag müssen wir einen Unkostenbeitrag von 2,- Euro erheben (das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt dann also 53,- Euro). Für Ihre Teilnahme an zentralen Kursen (s. o. "Intensivkurse" etc.) wird ein gesondertes Teilnehmerentgelt für Unterkunft/Verpflegung erhoben (ab ca. EUR 200,-), wohingegen der dortige Unterricht in den monatlichen Zahlungen bereits enthalten ist.
Für die Abschlussprüfung wird einmalig der Beitrag eines monatlichen Unterrichtsentgelts (z. Zt. 51,- bzw. 53,- Euro) erhoben.
Anfahrt und Lernmittelkosten übernehmen die Prüfungsteilnehmer. Während sich die Fahrtkosten nach den örtlichen Gegebenheiten richten und daher hier nicht benannt werden können, handelt es sich bei den Lernmitteln (s. o.) nur um die notwendigen Standardwerke oder -noten. Darüber hinaus stellt das Amt für Kirchenmusik die verschiedenen Unterlagen für den Unterricht kostenlos zur Verfügung.
Stand Juli 2025









