Kirchenmusikalischer Unterricht
Was ist der Kirchenmusikalische Unterricht?
In vielen Gegenden unserer Erzdiözese ist es nicht leicht, die erforderliche musikalische Erstausbildung zu bekommen, auf der die C-Ausbildung aufbauen kann. Auch scheint es nicht immer zwingend erforderlich, die zahlreichen Fächer der C-Prüfung anzustreben. Daher stehen Ihre Bezirkskantorate zur Beratung auch dann zur Verfügung, wenn Sie sich nur in einzelnen Fächern ausbilden lassen wollen. Am häufigsten wird der Unterricht im Fach Orgelspiel nachgefragt. Aber es ist genauso gut möglich, in Chorleitung oder in anderen Fächern, die im Rahmen der C-Ausbildung angeboten werden, unterrichtet zu werden.
Dauer und Ziel
Der Unterricht dauert zwei Jahre und hat zum Ziel, Grundlagen zu vermitteln. Es wird keine Prüfung am Schluss abgelegt, auf Wunsch wird von der Bezirkskantorin/dem Bezirkskantor über die Teilnahme ein Testat ausgestellt.

Anmeldung zum Unterricht
Nach einem kurzen Eignungsgespräch oder einem kleinen Eignungstest bei Ihrem Bezirkskantor oder Ihrer Bezirkskantorin können Sie sich zum Unterricht über das Bezirkskantorat zum Unterricht anmelden. Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Im Übrigen verweisen wir auf die Ordnung des Kirchenmusikalischen Unterrichtes in der Erzdiözese Freiburg (inkl. Anlage bzgl. Unterrichtsentgelt), die Ihnen bei Unterrichtsbeginn ausgehändigt werden.
Kosten und Formalia
Das Unterrichtsentgelt beträgt 43,- Euro pro Monat. Das Unterrichtsentgelt wird monatlich im SEPA-Lastschriftverfahren (über die Bistumskasse) durch das Amt für Kirchenmusik eingezogen. Bei Bezahlung durch Einzelüberweisung oder mittels Dauerauftrag müssen wir einen Unkostenbeitrag von 2,- Euro erheben (das monatliche Unterrichtsentgelt beträgt dann also 45,- Euro). Weitere Informationen entnehmen Sie der Grundordnung zum Kirchenmusikalischen Unterricht.



